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Finanzlexikon: bundeskartellamt

bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt ist eine dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeordnete selbständig arbeitende Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Nach über 40 Jahren in Berlin verlagerte die Behörde ihren Sitz am 1. Oktober 1999 nach Bonn.

Die Behörde, deren Aufgabe (in Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden) der Schutz des Wettbewerbes ist, verfügt über einen Haushalt von 16 Millionen Euro (Stand 2004) und 270 Mitarbeiter, von denen knapp die Hälfte Juristen oder Ökonomen sind.

Grundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamtes ist das auch als Kartellgesetz bekannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das am 1. Januar 1958 in Kraft trat, und das zuletzt 1999 an die aktuellen Erfordernisse angepasst wurde. Neben dem Bundesrecht kann die Behörde auch EU-Recht anwenden, falls die Europäische Kommission dies nicht selbst tut.

Die Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbotes, der Durchführung der Zusammenschlusskontrolle sowie in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbussen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse.

Das Bundeskartellamt ist - soweit das GWB nichts anderes bestimmt - nicht zuständig für Sachverhalte, deren Bedeutung über das Gebiet eines Bundeslandes nicht hinausgeht. Hierfür sind die Landesbehörden zuständig. Einige Fusionskontrollen werden auch durch die EG-Kommission durchgeführt.

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